· 

Über Compliance in der Logistikberatung

Bildquelle: Pixabay
Bildquelle: Pixabay

Ein Beitrag von Christian Schober

Schon seit vielen Jahren bekommen wir immer wieder Hinweise von unseren Kunden, dass sie in keinem Fall Geschenke würden annehmen dürfen. Die Regularien des jeweiligen Unternehmens würden dies so vorsehen bzw. eben nicht zulassen. In den letzten Monaten hat nun wieder zugenommen, dass sich bspw. die Einkaufsabteilungen von Kunden schriftlich an uns wandten, um uns (wie anderen Lieferanten auch) mitzuteilen, dass den Mitarbeitern untersagt wurde, Geschenke anzunehmen. Würden Geschenke gemacht werden, würden diese verteilt oder vernichtet werden.

Wir von SCHOBER sehen es so, dass wir auf Geschenke an die Geschäftsleitung, das Management, die Entscheidungsträger, die als Projektsponsoren fungieren, schon lange verzichten. Tatsächlich wären die Auftragsvergabe und eine damit verbundene Annahme von „Vorteilen“ ein Unding, das wir nicht unterstützen wollten. Das Geld bspw. für Weihnachtsgeschenke wird deshalb vielmehr für den guten Zweck verwendet, sei es für das Ambulante Kinderhospiz in München oder auch in den letzten Jahren bspw. für Lichtblick Seniorenhilfe.

Aber zurück zum Thema: Ist denn die kolportierte Käuflichkeit der Mitarbeiter der Kunden überhaupt eine „übliche Situation“, die durch Compliance-Regelungen unterbunden werden könnte? Ich meine: nein! In 25 Jahren Beratungsstätigkeit gerieten wir nicht ein einziges Mal in die Situation, einen Auftrag nur „unter bestimmten Bedingungen“ durch irgendeine (monetäre) Gegenleistung erhalten zu können! Weder in Konzernen noch im Mittelstand hat sich so eine Situation jemals ergeben. Natürlich gibt es Korruption, das will ich nicht verhehlen, aber hier werden doch mal wieder alle Unternehmen über einen Kamm geschoren, wegen der kriminellen Energie einer Minderheit.

Regelungen, wie die oben zitierte, keine Geschenke zu machen, verhindern Korruption nicht, erweitern diesen Begriff aber in Bereiche, die mit tatsächlicher Korruption, Käuflichkeit oder Vorteilsnahme (oder weitere Begriffe dafür) beim besten Willen nichts zu tun haben. Gemeint sind vor allem die operativen Mitarbeiter unserer Kunden.

Ich sehe einen großen Unterschied zwischen einem „Geschenk“, das einen Vorteil erzielen soll und eine Gegenleistung erwartet und bspw. einem kleinen Dank für die gute Zusammenarbeit. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten oft monatelang hart und viel (und jeden Tag sehr lange) mit den Mitarbeitern unserer Kunden zusammen. Auf deren außerordentliches Engagement kommt es an, damit die Lösungen umgesetzt werden können. Unabhängig davon, ob die Arbeitgeber diesen besonderen Einsatz würdigen oder nicht, wir tun es! Wir laden unsere Ansprechpartner zum Essen ein oder bringen bspw. Lebkuchen mit, wenn gerade Adventszeit ist. Das ist mehr als Wertschätzung für das Geleistete zu sehen und nicht als „Geschenk“! Doch auch das soll untersagt werden!

Ich meine: hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet! Gute Geschäfte und Projekte werden zwischen Menschen gemacht und es gibt Situationen, da möchte man sich einfach bedanken und Wertschätzung zeigen, aber niemand „kaufen“! Wir hatten schon Kunden, da durften wir gemeinsam einen Burger im Stehen essen, denn nur bis 4 € durfte „etwas angenommen“ werden! Miteinander im Lokal eine Pizza essen war schon nicht mehr drin.

Man sollte hier mit Augenmaß herangehen, Korruption auf der Managementebene ist etwas anderes als „kleine Dinge“ die zum Team-Building beitragen oder ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit sind.

Dies ist ein Umstand, der mir im Leben leider oft begegnet: Das Fehlverhalten weniger führt zu Restriktionen, die dann die Mehrheit zu tragen hat.

In diesem Sinne wünsche ich allen Beteiligten Augenmaß und ein gutes Gefühl für die „richtige Mitte“.

Herzliche Grüße aus München, Christian Schober

Kommentar schreiben

Kommentare: 0